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  • Schmerzensgeld wegen Unfall mit Aktenvernichter

    Geschrieben am Februar 26th, 2009 admin Keine Kommentare

    Gemäß eines aktuellen Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (OLG) müssen Aktenvernichter in öffentlichen Gebäuden so aufgestellt werden, dass sie keine Gefahr für Besucher darstellen. Sollte es zu Verletzungen kommen, macht sich die Gemeinde schadensersatzpflichtig. Im konkreten Fall steckte ein Kind seine Hand in den Schlitz des Aktenvernichters und zog sich Verstümmelungen an 3 Fingern zu. Die Gemeinde muss nun dem Kind Schmerzensgeld bezahlen und auch mögliche zukünftige Schäden ersetzen. Weitere Informationen dazu beim Landgericht Frankfurt Oder (280/05)