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Warum auch Privatpersonen Aktenvernichter nutzen sollten
Geschrieben am Februar 27th, 2009 Keine KommentareAktenvernichter sind in einem Großraumbüro Gang und Gebe. Interne Firmengeschichten könnten sonst an die Öffentlichkeit und im schlimmsten Falle sogar zur Presse gelangen. Das dies oft eine Katastrophe auslösen kann, ist aller Welt bekannt. Aber auch Privatpersonen sollten von einem Aktenvernichter gebrauch machen. Das hat mehrere Gründe. Einige davon sind sogar sehr praktisch, wenn man seine Vergangenheit nicht jedem unter die Nase halten möchte. Einerseits sollte man sich unbedingt einen anschaffen, wenn man sehr viele Kontoauszüge bekommt und diese nicht aufbewahren möchte. Wirft man die Auszüge einfach so in den Altpapiercontainer, kann es immer noch passieren, dass irgendwie die Kontonummer für illegale Zwecke verwendet wird. Es gibt Menschen, die haben sich darauf spezialisiert, wichtige Daten aus dem Müllcontainer zu fischen. Ebenso kann es passieren, dass der eigene Nachbar mal schnüffeln kommt. Und der ist wohl der letzte Mensch auf Erden, der über den eigenen Kontostand Bescheid wissen sollte. Aber nicht nur Kontoauszüge sind für einen Aktenvernichter leckeres Futter. Manchmal, vor allem in jungen Jahren, tut man Sachen, die man später mal ziemlich bereut. So können ungute, peinliche Fotos entstehen, die der jetzige Partner nicht entdecken sollte. Das gleiche gilt für Liebesbriefe jeglicher Art. Es müssen aber nicht immer nur die eigenen Fotos sein. Auch Dokumente alter Liebschaften können so schnell und einfach entsorgt werden. Ein Aktenvernichter lässt Beweise einfach spurlos verschwinden Auch alte Rechnungen, Mahnungen und jegliche Briefgeheimnisse verwandeln sich so schnell in Streifenform. Aktenvernichter sind ja in jeder Hinsicht praktisch und vielseitig einsetzbar. Die Papierstreifen kann man zum Beispiel statt Styroporkugeln als Versandschutz benützen. Wie man sieht, ein Aktenvernichter kann niemals schaden. Vor allem Personen, die in der Öffentlichkeit stehen. Sei es Politiker, Sänger oder andere Künstler, sollten sich so ein Gerät unbedingt anschaffen. Weil hier sind die Papiercontainer Detektive, ja bekanntlich noch schneller unterwegs.
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USB-Aktenvernichter
Geschrieben am Februar 26th, 2009 Keine KommentareFür alle, die auch unterwegs schnell vertrauliche Dokumente vernichten möchten, gibt es jetzt bei Quelle für 14,90 einen USB-Aktenvernichter. Der USB Aktenvernichter kann dabei 2 Seiten mit einer Breite von bis zu 12 cm gleichzeitig vernichten. Sollte man keinen USB-Port frei haben, kann man den Aktenvernichter alternativ auch über Batterien betreiben
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Schmerzensgeld wegen Unfall mit Aktenvernichter
Geschrieben am Februar 26th, 2009 Keine KommentareGemäß eines aktuellen Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (OLG) müssen Aktenvernichter in öffentlichen Gebäuden so aufgestellt werden, dass sie keine Gefahr für Besucher darstellen. Sollte es zu Verletzungen kommen, macht sich die Gemeinde schadensersatzpflichtig. Im konkreten Fall steckte ein Kind seine Hand in den Schlitz des Aktenvernichters und zog sich Verstümmelungen an 3 Fingern zu. Die Gemeinde muss nun dem Kind Schmerzensgeld bezahlen und auch mögliche zukünftige Schäden ersetzen. Weitere Informationen dazu beim Landgericht Frankfurt Oder (280/05)
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Typisierung von Aktenvernichtern
Geschrieben am Februar 26th, 2009 Keine KommentareAktenvernichter werden allgmein nach Schnittart, Schnittlänge und Schnittbreite typisiert. Die folgende Typisierung hat sich im Markt etabliert:
Typ1: Schneidet lange, breite Streifen
Typ2: Schneidet dünnere, kürzere Streifen
Typ3: Schneidet dünne, kurze Stücke
Typ4: Schneidet sehr dünne, kurze Stücke
Typ5: Schneidet extrem dünne, kurze StückeDamit wird auch deutlich, dass Aktenvernichter vom Typ 1 und 2 eher für private Haushalte genutzt werden und Aktenvernichter vom Typ 3 - 5 eher für den professionellen Einsatz in Büros gedacht sind
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Kriterien für gute Aktenvernichter
Geschrieben am Februar 26th, 2009 Keine KommentareWer seine Dokumente einem Aktenvernichter anvertraut, erwartet ein hohes Maß an Vernichtungspotential. Hierbei ist unter anderem die Bauart interessant. Ein Aktenvernichter für kleine Büros, oder die Heimanwendung, ist meist mit einem eckigen, kleinen Auffangbehälter bestückt, wohingegen industrielle Lösungen meist wesentlich größeren Umfangs sind.
Aktenvernichter - Güteklassen
Bei der Auswahl des richtigen Aktenvernichters kommt es auf verschiedene Güteklassen an, die sich in Din-Normen einordnen lassen. Die Sicherheitsstufe 2, nach DIN ist bereits recht geeignet für private und allzu sensible Daten. Sie erreicht eine Schnittbreite von höchstens sechs Millimetern, und bietet somit bereits ein recht gutes Sicherheitspotential.
Beschaffenheit des Schneidwerkes
Als zweites wichtiges Element bei der Anschaffung ist zu beachten wie das Schneidwerk beschaffen ist. Ein guter Aktenvernichter bedient sich eines gehärteten Stahlschneidwerkes, ein Top-Vernichter eines Keramikschneidwerkes. Preislich ist der Unterschied hier nur für den Kunden merkbar, in der Herstellung unterscheiden sich die Klingen nur wenig voneinander. Der Vorteil eines guten Aktenvernichters ist eindeutig seine Flexibilität. Das Büro-, und Heftklammern keine Auswirkung haben sollten, ist eigentlich mittlerweile selbstverständlich, für ein gutes Gerät. Das zuverlässige vernichten von digitalen Datenträgern, wie CDs und DVDs sollte dabei allerdings auch dazugehören. Diese müssen auf jeden Fall in einem separaten Fach gesammelt werden, da ansonsten Probleme mit dem Entsorgungsunternehmen auftreten können.
Aktenvernichter mit Partikelschnittsystem
Professionelle Geräte arbeiten im Partikelschnittsystem, und sind vor allem in größeren Büros, oder kleinen Firmen sinnvoll, oder eben an Stellen, an denen sensiblere Dokumente zu vernichten sind, wie z.B. in Krankenhäusern, bei Banken oder ähnlichem. Nach Din Sicherheitsstufe 3 erreichen diese Aktenvernichter einen Schnitt der eine Partikelgröße von 3mmx12mm Kantenlänge nicht überschreitet, und bieten somit ein sehr hohes vernichtungspotential. Der deutlichste Vorteil dieser Technologie ist neben der erhöhten Sicherheit auch das leichtere Entsorgen, denn Partikel nehmen wesentlich weniger Volumen in Anspruch, als es Streifen bedürfen. Somit erreicht der Aktenvernichter auch eine wesentlich höhere Standzeit bevor er gewartet, bzw. geleert werden muss. Aufgrund des deutlich höheren Investitionsvolumens für ein professionelles Partikelschnittgerät ist abzuwägen welche Sicherheitsklasse unbedingt von Nöten ist.
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Geschrieben am Februar 26th, 2009 1 KommentarWillkommen bei WordPress. Dies ist Ihr erster Beitrag. Bearbeiten oder löschen Sie Ihn, und fangen Sie dann mit dem Bloggen an!

